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E-Check Prüfungen nach
DGUV sowie nach DIN VDE

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Wir prüfen!

Wir übernehmen mehr als Ihren E-Check vor Ort.
myPrüfservice bieten sichere Betriebsmittel durch gewissenhafte Prüfungen und reibungslose Prüfabläufe während des normalen Tagesgeschäftes oder außerhalb (z.B. Nachts oder am Wochenende) ohne lange Ausfallzeiten.
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Service

Unsere Prüfungen im Überblick
01

Ortsveränderliche
Betriebsmittel

nach DIN VDE 0701 - 0702
( DGUV Vorschrift 3 )
Die Geräteprüfung nach DIN VDE 0701-0702 schreibt vor, dass ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel in regelmäßigen Abständen auf den ordnungsgemäßen Zustand hin getesteten werden müssen.
02

Ortsfeste
Anlagen

nach DIN VDE 0105 - 100
Elektrischen Anlagen dienen der Erzeugung, Übertragung, Verteilung, Umwandlung und Anwendung elektrischer Energie. Diese Anlagen sind ortsfest wie z. B. in Bürogebäuden oder Verteilungseinrichtungen in der Produktion in Fabriken.
03

Maschinenprüfung

nach DIN VDE 0113 - 1
Elektrische Maschinen müssen regelmäßig vom Gesetz her nach DGUV Vorschrift 3 geprüft werden. Defekte Maschinen können so rechtzeitig erkannt und repariert bzw. ausgetauscht werden. Dadurch können Unfälle und Ausfall- oder Stillstandzeiten vermieden werden.

myPrüfservice

Mit unserer langjährigen Berufserfahrung können wir ihnen garantieren, dass die Prüfungen gewissenhaft durchgeführt werden. Wir sind befähigte Personen nach TRBS 1203. Sei es Geräte, Anlagen oder Maschinen, durch jahrelange Prüfungen von über 1000 Anlagen und Maschinen können wir ihnen einen reibungslosen Vorgang bieten. Unser Team besteht aus Elektrofachkräften und einem Handwerksmeister in Elektrotechnik.
KONTAKT
Betrieb myPrüfservice Prüfung E-Check nach DGUV und DIN VDE Deutschland
Elektrik myPrüfservice Prüfung E-Check nach DGUV und DIN VDE Deutschland

Ihre Vorteile

auf einem Blick

Betriebssicherheitsverordnung

Wir Prüfen nach dem aktuellsten
Normen und Standards

Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 + 4

ehemals BGV A3 und GUV-V A3

Kurze Prüfabläufe

Wir prüfen effizient und ohne Ihr Tagesgeschäft
zu stören

Gerichtsfeste Dokumentation

durch erfolgsorientiertes Konzept

Versicherungsschutz

Gewährleistung Ihres Versicherungsschutzes

Sicherheit

Sicherheit von Mitarbeitern, Sachwerten und Prozessen

Betriebssicherheits- verordnung

Wir Prüfen nach dem aktuellsten
Normen und Standards

Prüfung nach DGUV
Vorschrift 3 + 4

ehemals BGV A3 und GUV-V A3

Kurze Prüfabläufe

Wir prüfen effizient und ohne Ihr Tagesgeschäft zu stören

Gerichtsfeste
Dokumentation

durch erfolgsorientiertes
Konzept

Versicherungsschutz

Gewährleistung Ihres Versicherungsschutzes

Sicherheit

Sicherheit von Mitarbeitern, Sachwerten und Prozessen

Wir beantworten Ihre Fragen

FAQ

Warum überhaupt prüfen?

Sie sind für die Sicherheit von Mitarbeitern und Besuchern verantwortlich – auch gesetzlich! Geschäftsführer und Vorstände haften sogar persönlich für Art, Umfang und Frist der Sicherheitsprüfungen. Im Sinne des Organisationsverschuldens auch dann, wenn der Schaden von einem Dritten verursacht wird.

Ohne den Nachweis der gesetzlichen Prüfungen greift kein Versicherungsschutz und die Schadensersatzpflicht kann sich auf hohe Summen belaufen. Darüber hinaus kann dem Verantwortlichen für Betriebssicherheit bei Personenschaden auch grobe Fahrlässigkeit oder ein Unterlassungsdelikt vorgeworfen werden. Grund genug, dass das Thema Sicherheit in Ihrem Unternehmen oberste Priorität haben sollte.

Wer muss nach DGUV Vorschrift 3 prüfen?

Jeder Arbeitgeber ist für die Sicherheit seiner Mitarbeiter verantwortlich. Er ist verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.

Diese Pflicht ist in § 3 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gesetzlich verankert und wird durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) und die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) präzisiert.

Wer darf nach DGUV Vorschrift 3 prüfen?

Die Geräte- und Anlagenprüfung nach DGUV Vorschrift 3 darf nur eine nach den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203) befähigte Elektrofachkraft unter Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte durchführen.

Was muss geprüft werden?

Die DGUV Vorschrift 3 schreibt wiederkehrende Prüfungen aller ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel in einem Unternehmen vor. Im Büro betrifft das zum Beispiel Computer, Bildschirme, Ladekabel, Steckerleisten, Netzgeräte, Wasserkocher, Kaffeemaschinen und Drucker. Auch in Werkstätten findet sich eine große Zahl an Geräten, die nach DGUV V3 regelmäßig zu prüfen sind. Dazu zählen unter anderem Handbohrmaschinen, Kabeltrommeln, Kreissägen, Sauger, Schleifmaschinen, Stichsägen und Verlängerungskabel.

Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV V3 gilt ebenfalls für die Überprüfung ortsfester elektrischer Anlagen. Beispiele hierfür sind Werkzeugmaschinen, Hausinstallationen, Produktionsstraßen und Elektroverteilungen.

Wer gehört zu unseren Kunden?

Facility-Management
Wohnungsbaugesellschaften
Kommunen & Verwaltung
Verbände
Gewerbe & Mittelstand
Gesundheits- & Sozialwesen
Produktion & Fertigung
Filialen & Handel
u.v.m.

Ob Steckdosen, Computer, Drucker, Lampen, Werkzeuge, Maschinen oder Anlagen: Als TRBS 1203 befähigte Elektrofachkraft prüfen wir ortsfeste und ortsveränderliche Anlagen und Geräte nach den aktuellen Gesetzen, Verordnungen und Normen.
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    45468 Mülheim a.d. Ruhr
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    Mo.-Do.:
    Freitag:
    8.00 - 16.30 Uhr
    8.00 - 15.00 Uhr
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